Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Jakolic Renovation
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die von der Firma „Jakolic Renovation“ (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) mit Personen oder Unternehmen (nachfolgend „Kunden“) betreffend Renovierungsarbeiten, Umbauarbeiten und
Handelntätigkeiten abgeschlossen werden. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil der Verträge und regeln die Rechte und Pflichten von Jakolic Renovation und seinen Kunden.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von Jakolic Renovation ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3. Jakolic Renovation behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die neueste Fassung wird auf unserer Website unter https://www.jakolic-renovation.ch/ veröffentlicht.
1.4. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder unvollständige Klausel wird durch die gesetzlichen Regelungen oder die beiderseitig gewollten Bestimmungen ersetzt.
1.5. Wenn Jakolic Renovation und der Kunde schriftlich die Anwendbarkeit der SIA-Norm 118 (2013) oder einzelner Bestimmungen der SIA-Norm 118 (2013) vereinbaren, haben die Bestimmungen der SIA-Norm 118 Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB.
2. Vertragsabschluss und nachträgliche Auftragsänderungen
2.1. Angebote von Jakolic Renovation sind ab dem Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von 3 Monaten verbindlich, sofern keine kürzere Frist vereinbart wurde. Wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist nicht schriftlich oder mündlich annimmt, ist Jakolic Renovation nicht mehr an das Angebot gebunden.
2.2. Ein verbindlicher Werkvertrag zwischen Jakolic Renovation und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot gemäss Punkt 2.1 schriftlich oder mündlich annimmt oder wenn ein schriftlicher Werkvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wird.
2.3. Ein verbindlicher Werkvertrag kann auch dadurch zustande kommen, dass Jakolic Renovation mit Einverständnis des Kunden mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.
2.4. Änderungen der vereinbarten Werkleistungen durch den Kunden sind nach Annahme des Angebots oder Unterzeichnung eines schriftlichen Werkvertrags nur möglich, wenn Jakolic Renovation dem ausdrücklich zustimmt. Etwaige Mehrkosten aufgrund von nachträglichen
Änderungswünschen werden dem Kunden zusätzlich zur ursprünglich vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.
3. Preise
3.1. Preisangaben in Angeboten gelten als unverbindliche Kostenschätzung, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis angegeben wird.
3.2. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht. Diese wird separat ausgewiesen.
3.3. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder im schriftlichen Werkvertrag enthalten sind, müssen vom Kunden separat vergütet werden, selbst wenn ein Pauschal- oder
Gesamtpreis vereinbart wurde. Die Höhe der Mehrvergütung richtet sich nach den Kosten und dem Aufwand von Jakolic Renovation, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
3.4. Die Mindestvergütung für Kleinaufträge beträgt CHF 150.00, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Zahlungskonditionen
4.1. Nach Abschluss der vereinbarten Werkleistungen stellt Jakolic Renovation diese dem Kunden in Rechnung. Die Vergütung ist vom Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf das Konto von Jakolic Renovation zu überweisen.
4.2. Vor Abschluss der vereinbarten Werkleistungen ist Jakolic Renovation jederzeit berechtigt, für bereits geleistete Arbeiten Zahlungen in Rechnung zu stellen. Diese sind ebenfalls innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
4.3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gemäss Punkt 4.1 und 4.2 werden die ausstehenden Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszins von 5% pro Jahr belastet.
4.4. Jakolic Renovation ist berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von CHF 40.00 zu erheben.
5. Ausführung der vereinbarten Werkleistungen und Abnahme
5.1. Jakolic Renovation ist befugt, zur Erfüllung der von ihr zu erbringenden Leistungen einen Subunternehmer hinzuzuziehen.
5.2. Lieferfristen gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern nicht anders vereinbart.
5.3. Nach Abschluss der vereinbarten Werkleistungen benachrichtigt Jakolic Renovation den Kunden schriftlich oder mündlich über den Abschluss der Arbeiten. Auf Wunsch des Kunden oder von Jakolic Renovation erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Benachrichtigung vor Ort eine
Abnahme der Werkleistung durch eine gemeinsame Prüfung des Werks und die Erstellung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls. Wenn keine gemeinsame Prüfung innerhalb dieser Frist erfolgt, weil keine der Parteien die Prüfung verlangt oder der Kunde die erforderliche Mitwirkung
verweigert, gilt das Werk dennoch als abgenommen.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde muss sicherstellen, dass Jakolic Renovation und gegebenenfalls beauftragte Dritte gemäss vorheriger Absprache Zugang zum Grundstück/Liegenschaft haben, auf dem die Werkleistung durchgeführt werden soll.
6.2. Der Kunde muss sicherstellen, dass ausreichend Platz vor Ort zur Lagerung der für die Auftragsausführung erforderlichen Materialien zur Verfügung steht. Ebenso muss der Kunde sicherstellen, dass vor Ort Wasser und Strom, soweit für die Auftragsausführung erforderlich, zur
Verfügung stehen.
6.3. Der Kunde teilt Jakolic Renovation mit, wer mit der Bauleitung beauftragt ist, sofern dies nicht vom Kunden selbst ausgeübt wird. Der Kunde oder die von ihm beauftragte Bauleitung benennt die Personen, die befugt sind, verbindliche Anweisungen zu erteilen und Berichte zu unterzeichnen.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die gelieferten Regierapporte innerhalb von 7 Werktagen von einer zeichnungsberechtigten Person unterzeichnet werden. Einwände gegen die in den Rapporten aufgeführten Leistungen müssen schriftlich auf den Rapporten vermerkt werden.
7. Instandhaltungsanleitung
7.1. Eine Instandhaltungsanleitung wird die Firma Jakolic Renovation mündlich mitteilen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten unverzüglich nach Fertigstellung zu überprüfen. Etwaige Mängel sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Fertigstellung der Arbeiten schriftlich oder per E-Mail an Jakolic Renovation zu melden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt die
Werkleistung als genehmigt, und es bestehen keine Gewährleistungsansprüche mehr. Verdeckte Mängel, die trotz ordnungsgemässer Prüfung des Werks erst später ersichtlich werden, müssen vom Kunden innerhalb von 7 Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich oder per E-Mail an Jakolic Renovation gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt die Werkleistung auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Diese Regelung gilt, sofern nicht schriftlich die Anwendbarkeit der Rügefrist gemäss Art. 172 f. SIA-Norm 118 (2013) vereinbart wurde.
8.2. Wenn die Werkleistung mangelhaft ist und rechtzeitig eine schriftliche Mängelrüge erfolgt, leistet Jakolic Renovation nach eigenem Ermessen entweder eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist oder gewährt einen entsprechenden Preisnachlass. Weitere Ansprüche des
Kunden sind ausgeschlossen.
8.3. Farbveränderungen und Verschmutzungen aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses sowie natürlicher Witterungseinflüsse (Regen, Wind, Hagel usw.) stellen keine Mängel im Sinne dieser Bestimmungen dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber Jakolic Renovation.
8.4. Schäden aufgrund unsachgemässer Behandlung des Werks durch den Kunden stellen ebenfalls keine Mängel im Sinne dieser Bestimmungen dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber Jakolic Renovation.
8.5. Die Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln am Werk verjähren ein Jahr nach der Abnahme des Werks.
8.6. Die Haftung von Jakolic Renovation gegenüber dem Kunden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Jede weitere vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Mängelfolgeschäden, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Diese
Haftungsausschlussklausel gilt auch für die vertragliche und ausservertragliche Haftung von Jakolic Renovation im Zusammenhang mit Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen von Jakolic Renovation zurückzuführen sind, sowie für die persönliche vertragliche und außervertragliche Haftung dieser Personen.
9. Bildrechte und Werbung
9.1. Jakolic Renovation ist berechtigt, nach vorheriger mündlicher Zustimmung des Kunden Fotos von allen Werkleistungen zu machen und diese zu Werbezwecken zu verwenden. Wenn der Kunde der Aufnahme von Fotos zustimmt, erklärt er sich auch damit einverstanden, dass diese zu
Werbezwecken veröffentlicht werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
9.2. Während der Bauphase vor Ort ist Jakolic Renovation berechtigt, eine Werbetafel anzubringen, sofern dies örtlich möglich ist.
10. Datensicherheit und Datenschutz
10.1. Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Pflege von Kundenbeziehungen (inkl. Marketingmassnahmen).
10.2. Die Weitergabe personenbezogener Daten der Kunden an Dritte erfolgt ausschliesslich an allfällige im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner wie z. B. an ein beigezogenes Subunternehmen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten
Daten auf das für die Vertragsabwicklung erforderliche Minimum. Eine weitergehende Weitergabe von Kundendaten an Drittpersonen erfolgt nicht.
10.3. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Vertragsparteien wählen für allfällige Streitigkeiten aus ihrem Rechtsverhältnis den Gerichtsstand des statutarischen Sitzes der Firma Jakolic Renovation, soweit gesetzlich zulässig. Die Jakolic Renovation ist jedoch berechtigt, jedes für den Kunden zuständige Gericht anzurufen. Es gilt
ausschliesslich das schweizerische Recht.